Solar Informationen

Staatliche Zuschüsse möglich

Es sind Zuschüsse für Dein Balkonkraftwerk möglich

Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich ein Teil des Stroms, den Haushalte täglich verbrauchen, selbst erzeugen. Als erstes steht allerdings die Investition an. Wer eine Mini-Solaranlage installieren will, stellt sich oft die Frage, ob man für die Anschaffung und den Betrieb Fördergelder oder Vergünstigungen bzw. Zuschüsse für Dein Balkonkraftwerk in Anspruch nehmen kann. Generell gibt es verschiedene Programme, die private Betreiber einer Stecker-Solaranlage beanspruchen können.

Die Anzahl an Förderprogrammen für umweltfreundliche Mini-Solaranlagen ist hoch. Es gibt einzelne Bundesländer, aber insbesondere immer mehr Städte und Gemeinden, die ihren Einwohnern Zuschüsse für den Kauf bzw. Betrieb kompakter Mini-PV-Anlagen bewilligen.

Einzelne Bundesländer, Städte und Kommunen bezuschussen mittlerweile nicht nur den Kauf von großen Photovoltaik-Anlagen, sondern auch die Anschaffung von Stecker-Solaranlagen und Balkonkraftwerken.

Hier haben wir Dir zusammengestellt:

  • Wie hoch ist der Zuschuss zum Balkonkraftwerk?
  • Worauf musst Du achten, um einen Zuschuss zu beantragen?
  • Was wird für ein Balkonkraftwerk benötigt?
  • Garantie auf Mini-Solaranlagen
  • Liste der Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen nach Bundesland und Stadt und Kommune

Balkonkraftwerk im Garten aufgestellt

Wie hoch sind die Zuschüsse für Dein Balkonkraftwerk?

Die Zuschuss-Fördersumme variiert aktuell von keiner Förderung über 50 bis zu 800 Euro. Die Förderung und die Höhe sind abhängig von Deinem Wohnort. Häufig werden die Mini-PV-Anlagen von Städten und Kommunen gefördert. Gründe für die Höhe des Förderbetrags sind außerdem, dass manche Fördergelder pauschal pro Anlage gezahlt werden, während andere von der Solaranlagenleistung abhängig sind oder Du Sondervoraussetzungen Folge leisten musst.

Eine einheitliche bundesweite Förderregelung für Balkonkraftwerke gibt es durch den Wegfall der Mehrwertsteuer für diese. Das gilt für Solarmodule und gleichzeitig bestellte Bauteile wie Wechselrichter, Kabel, Energiemesser, Halterungen. Die Preise für ein Set sind seitdem gesunken und es lohnt sich für die Endverbraucher nun noch mehr: Je nach Höhe der Anfangsinvestitionen sind die Kosten auch ohne Förderung meist nach drei bis fünf Jahren durch die Strompreiseinsparung wieder eingespielt. So wählst Du die richtige Anlage aus.

Worauf musst Du achten, um einen Zuschuss zu beantragen?

Vielerorts sind Zuschüsse für Mini-PV-Anlagen nur beantragbar, wenn ein Balkonkraftwerk die in Deutschland erlaubte Höchstleistung von 600 Watt nicht überschreitet und dauerhaft dort betrieben wird, wo das Fördergeld ausbezahlt wurde. Einige Städte geben hierbei sogar Zeiträume von 10 bis 15 Jahren vor, in denen die von ihnen geförderten Balkonkraftwerke nur auf ihrer Gemarkung genutzt werden dürfen. Außerdem gibt es manchmal weitere Bedingungen, wie den Einbau eines Wieland-Steckers. Hierzu mehr in unserem Artikel Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker. Oft ist auch eine Anmeldung Deiner Mini-Solaranlage notwendig, bevor Du einen Zuschuss erhalten kannst. Wir haben Dir hier zusammengestellt, wie die Anmeldung funktioniert.

Was wird für ein Balkonkraftwerk benötigt?

Steckerfertige Mini-PV-Anlagen bestehen aus einem Set aus Solarmodulen und dem Wechseltrichter, der den produzierten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt. Bei McSonne sind je nach Paket weitere Bestandteile wie die Aufständerung und Aufhängung, die Anschluss- und Verlängerungskabel sowie eine Wechselrichterhalterung bereits enthalten – oder können zusätzlich erworben werden. Die Anlagen und Teile findest Du unter Alle Stecker-Solaranlagen und Zubehör.

Garantie auf Mini-Solaranlagen

McSonne gibt eine Garantie von 25 Jahren auf die Mini-Solaranlagen. Rein rechnerisch lohnt sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks damit in jedem Fall. Obendrauf gibt es das gute Gefühl, Teil der Energiewende zu sein: Jede selbst produzierte Kilowattstunde Strom spart Energie aus anderen Quellen ein – etwa aus fossilen Brennstoffen.

Im Folgenden findest Du eine Übersicht, um gezielt für Dein Bundesland und Wohnort eine Eigeneinschätzung für verfügbare lohnende Fördermittel vornehmen zu können.

Bitte beachte, dass wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit leisten können und sich die vielen  Zuschussmodelle auch laufend ändern können. Wenn Du Änderungen feststellst oder ein neues Förderprogramm entdeckst. Informiere uns bitte und damit auch alle anderen, hier über unseren Kontakt.‘s

Bundesland: Baden-Württemberg Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Baden-Württemberg
Förderung variiert je nach Kommune
Filderstadt
150€ pro Haushalt
Freiburg
Bis zu 200 Euro pro Person und Balkonkraftwerk
Friedrichshafen
300 Euro pro Haushalt (mind. 300 Watt Anlage erforderlich)
Friolzheim
100 Euro pro Mini-PV Anlage
Heddesheim
100 Euro pro Modul (max. 2)
Heidelberg
50% der Anschaffungskosten (max. 750 Euro), Heidelberg-Pass Besitzer bis zu 1.450 Euro bei einem Eigenanteil von 50 Euro
Kehl
200 Euro, sozial schwache Antragsteller (t. B. Tafelkunden oder Personen mit Wohngeldbescheid) 300 Euro
Kornwestheim
200 Euro pro Haushalt (bis max. 600 Watt)
Lörrach
200 Euro pro Haushalt (bis max. 600 Watt)
Ludwigsburg
300 Euro, für BezieherInnen der Ludwigsburg Card bis zu 1098 Euro
Neubulach
50 pro Modul bzw. 100 Euro
Schwaigheim
200 Euro pro Haushalt
Schwetzingen
einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens jedoch 30% der Anschaffungskosten
Stuttgart
100 Euro pro Anlage
Ulm
50% bis zu 250 Euro pro Haushalt
Walldorf
300 Euro, maximal 50 % der anrechenbaren Kosten
Weinheim
50 Euro pro Solarpanel (max. 2)
Bundesland: Bayern Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Bayern
Förderung ist möglich
Buckenhof
50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 200 Euro
Diessen
100 Euro pro Haushalt
Erlangen
50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 300 Euro
Fürth
110 Euro Zweirichtungszähler-Einrichtung + 50 Euro pro Balkonkraftwerk (beides nur für infra Stromkunden beantragbar)
Großenseebach
50 Euro je Wohneinheit
Günzburg
100 Euro pro Anlage
Höchstadt
50 Euro pro Anlage und Haushalt
Ingolstadt
200 Euro pro Anlage ( bei mind. 300 Watt)
Marloffstein
50 Euro pro 100 Wp /max. 200 Euro pro Antragssteller/in
München
0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50% der Investitionskosten
Moosburg
50% der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Balkonkraftwerk
Peiting
120 Euro pro Anlage und Haushalt
Spardorf
50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 200 Euro
Unterschleißheim
25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Vilseck
100 Euro für 300 Watt Anlagen, 150 Euro für 600 Watt Balkonkraftwerke
Weilheim in Oberbayern
25% der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Bundesland: Hessen Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Hessen
Förderung variabel je nach Kommune
Darmstadt
200 Euro für ein 300 Watt oder 400 Euro für 600 W Anlagen, jedoch max. nur 50% der Anschaffungs- und Installationskosten
Main-Taunus-Kreis
100 Euro pauschal pro Wohnung
Mörfelden-Walldorf
1000 Euro pro Modul (max. 2)
Wiesbaden
Anlagen bis 3,0 kW pauschal 300 Euro Anlagen bis 6,0 kW pauschal 400 Euro
Bundesland: Niedersachsen Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Niedersachsen
Förderung vereinzelt möglich
Göttingen
180 Euro pauschal pro Anlage
Jever
125 Euro pro Paneel (max. 2)
Lüneburg
150 Euro + 30% der Investitionskosten pro Anlage
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Nordrhein-Westfalen
Zuschüsse sind gegeben
Aachen
pauschal 300 Euro
Ahaus
50% der förderfähigen Kosten bis 200 Euro
Bonn
Haus-/Wohnungs-Eigentümer, Erbbauberechtigte bis zu 180 Euro, Mieter bis 60% des Kaufpreis (360 Euro. Bei Vorlage des Bonn-Ausweis: 90% der Kosten (max. 480 Euro)
Borgentreich
pauschal 100 Euro l pro Haushalt
Bönen
pauschal 100 Euro pro Wohneinheit
Castrop-Rauxel
pauschal 100 Euro je Wohnung
Düsseldorf
50% der förderfähigen Kosten, max. 400 Euro
Freudenberg
150 Euro je Balkonkraftwerk
Fröndenberg
100 Euro pro Modul (max. 2)
Gelsenkirchen
pauschal 150 Euro pro Wohneinheit
Gronau
250 Euro pro Anlage, max. 60% der Anschaffungskosten
Halver
100 Euro pro Haushalt
Hamm
pauschal 200 Euro pro Mini-Solaranlage
Hiddenhausen
pauschal 150 Euro, mit Speicher 300 Euro
Kamp-Lintfort
100 Euro pro Wohnung
Kirchlengern
300 Euro pro Mini-Solaranlage
Köln
200 Euro pro Balkonkraftwerk
Lüdenscheid
100 Euro pro Modul (max. 2)
Oberhausen
pauschal 100 Euro je Wohnung
Olsberg
pauschal 200 Euro pro Mini-PV Anlage
Recklinghausen
pauschal 100 Euro je Wohnung
Rheinberg
pauschal 100 Euro je Wohnung (nicht mehr verfügbar)
Rheinisch-Bergischer-Kreis
10% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Voerde am Niederrhein
pauschal 100 Euro je Wohnung
Wesel
50% der Kosten, max. 200 Euro
Wickede (Ruhr)
pauschal 150 Euro pro Mini-PV-Anlage, 300 Euro pro Anlage mit Speicher
Bundesland: Rheinland-Pfalz Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Rheinland-Pfalz
Förderung ist tendenziell möglich
Koblenz
70 Euro pro Modul (max. 2)
Pirmasens
75 Euro Zuschuss für die Anschlusskosten von Mini-Solaranlagen bis max. 325 Watt durch einen Fachmann (150 Euro für Anlagen bis 600 Watt)
Urmitz
pauschal 100 Euro pro Haushalt
Bundesland: Schleswig-Holstein Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Schleswig-Holstein
bis zu 200 Euro pro Haushalt (jedoch nur max. 50%)
Kiel
pauschal 100 Euro pro Mini-Solaranlage
Lübeck
pauschal 200 Euro pro Haushalt
Weitere Bundesländer Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Berlin
bis zu 500 Euro Fördergeld geplant
Brandenburg
2021 Förderung als Maßnahme aufgrund von Corona gestoppt
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Bremen
keine Fördermittel bisher bekannt
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Hamburg
keine Fördermittel bisher bekannt
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Mecklenburg-Vorpommern
500 Euro Pauschale für Anschaffung + Installation
Saarland
keine Fördermittel bisher bekannt
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Sachsen
Förderprogramm aufgrund zu hoher Nachfrage gestoppt
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Sachsen-Anhalt
bis hierhin keine Fördermittel bekannt
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Thüringen
200-600 Euro je nach Einkommen bezuschusst
Deutschland allgemein
keine Mehrwertsteuer auf Mini-Photovoltaikanlagen