Die Anmeldung Deiner Stecker-Solaranlage ist zwingend nötig, denn grundsätzlich müssen in Deutschland alle Stromerzeugungsanlagen angemeldet werden.
Das gilt außerdem für Solar-Kleinkraftwerke wie Mini-Solaranlagen (auch „Balkonkraftwerk“ genannt).
Die Notwendigkeit und auch das Verfahren der Anmeldung sind umstritten. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann melde Deine Anlage an. Dies hat innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu erfolgen.
Wie die Anmeldung der Stecker-Solaranlage funktioniert, erklären wir Dir hier:
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Ist die Anmeldung schwierig und kostet sie was?
- Balkonkraftwerk ohne Anmeldung
- Wir unterstützen Dich bei der Anmeldung
Anmeldung Stecker-Solaranlage, so geht’s:
Die Anmeldung erfolgt an zwei Stellen. Bei der Bundesnetzagentur im sogenannten „Marktstammdatenregister“ und beim zuständigen lokalen Netzbetreiber.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister
Im Marktstammdatenregister registrierst Du Dich als „Anlagenbetreiber“. Hier trägst Du Deine Daten und die Daten der Mini-Solaranlage ein.
Die Anmeldung Deiner Steckeranlage beim Marktstammdatenregister machst Du über diesen Link
Auf die Frage in der Registrierung, ob für den erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden, antwortest Du in diesem Fall für Deine Mini-Solaranlage mit „Nein“.
Anmeldung bei Deinem Netzbetreiber
Zuerst finde heraus, wer Dein zuständiger Netzbetreiber ist:
Den zuständigen Netzbetreiber finden
In Deutschland gibt es ca. 800 Netzbetreiber für verschiedene Regionen. Damit Du den für Dich zuständigen Netzbetreiber für die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks findest, gibt es diese Möglichkeiten:
- Rufe bei Deinem Energieversorger (Stromlieferanten an) und frage diesen nach dem für Dich zuständigen Netzbetreiber
- Schaue auf Deine Stromrechnung, dort findest Du den Namen des Netzbetreibers oder eine 13-stellige Nummer. Mit diesem Code kannst Du auf der website des BDEW den Netzbetreiber finden. Hier ist der Link. Wenn Du Deine Stromrechnung schon in der Hand hast, notiere Dir die verbrauchten kWh, um Dich bei der nächsten Rechnung zu freuen, wie viel Du mit Deiner neuen eigenen Mini-Solaranlage gespart hast…
Wie melde ich mein Mini-Solaranlage für den Balkon beim Netzbetreiber an?
Du kannst Deine Anlage „vereinfacht“ anmelden. Das heisst, die Information, dass Du eine Mini-Solaranlage betreibst ist ausreichend.
Viele Netzbetreiber haben dafür ein vereinfachtes Formular. Dies ist oft auf der website zu finden oder frage beim Netzbetreiber danach.
Wenn Du kein Formular erhältst oder die Anmeldung einfach direkt machen möchtest, kannst Du das Musterschreiben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nutzen, dies ist der Link.
Manche Netzbetreiber wünschen dennoch mehr Informationen. Hier werden z. B. gefordert:
- die Datenblätter der Solarmodule und des Wechselrichter„Unbedenklichkeitsbescheinigung, NA Netz- und Anlagenschutz“ und „Konformitätserklärung“ gefordert (diese findest Du auch hier bei uns auf unserer Seite beim Produkt unter „Datenblätter & Download“).
- es wird gewünscht, dass Du erklärst, dass Du auf den Anspruch einer Vergütung für Stromeinspeisung verzichtest. Theoretisch könntest Du Geld bekommen, für den Strom, den Du nicht selbst verbrauchst und in das Netz des Betreibers fließt. Dieser Betrag ist allerdings so gering und der Aufwand und Kosten so hoch, dass dies sowieso nicht in Frage kommt.
Doch wie geht es dann weiter?
Der Netzbetreiber darf Dir nach Deiner Anmeldung nicht den Betrieb verweigern, Forderungen stellen (z. B. nach Installation durch Fachkraft) oder Dir Kosten berechnen. Dies kommt leider noch gelegentlich vor. Hier kannst Du widersprechen oder das ignorieren (dies ist eine Empfehlung von uns und darf keine Rechtsberatung sein).
Es kann sein, dass der Netzbetreiber bei Dir den Zähler austauschen möchte. Alte Zähler können z. T. noch rückwärts laufen, was nicht im Interesse der Stromwirtschaft ist. Ob der Netzbetreiber den Zählerwechsel Dir berechnen darf ist umstritten. Diesem solltest Du widersprechen.
Stecker-Solaranlage ohne Anmeldung
Die Anmeldung Deiner Mini-Solaranlage nützt Dir persönlich nicht, sondern es ist eine bürokratische Hürde.
Theoretisch kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen, wenn Du Deine Anlage bei ihr nicht in das Marktstammdatenregister einträgst. Was vom Netzbetreiber zu erwarten ist, ist unklar.
Bisher ist von Strafen oder Verfahren nichts bekannt. Dies, da die Summen und Auswirkungen minimal sind und in der dies betreffenden EU-Verordnung die Anlagen unter 800 Watt unter die Bagatellgrenze fallen.
Wir unterstützen Dich bei der Anmeldung Deiner Stecker-Solaranlage.
Für Anlagen die bei uns gekauft wurden, unterstützen wir Dich bei der Anmeldung. Wir machen für Dich die Anmeldung im Marktstammdatenregister und recherchieren mit Dir Deinen zuständigen Netzbetreiber. Kontaktiere uns dafür hier.