Solar Informationen

800W Wechselrichter (wahlweise drosselbar auf 600W)

Bei McSonne ist nun wieder der 800W Mikrowechselrichter von Hoymiles erhältlich. Dieser ist in einem robusten Aluminiumgehäuse verbaut und eignet sich ideal für den Außeneinsatz zu jeder Jahreszeit (wasserdicht, IP67). Er ist außerdem die Zulassung nach VDE-AR-N 4105 (Zertifikat für den NA-Schutz) erhalten.

Außerdem kannst den Hoymiles-Wechselrichterleistung per WLAN von 800W auf 600W drosseln, um die aktuell zulässige Leistungsgrenze zu erfüllen.

Der Clou: Sobald die gesetzliche Erhöhung auf 800W in Kraft tritt, kannst Du direkt die Drosselung wieder rückgängig machen und sofort mit 800W einspeisen. 

 

Wie das funktioniert, erklären wir Dir hier:

    • Drosselung auf 600W

    • Kostenloses Update auf 800W

    • Ist das erlaubt?

    • Wechselrichter ohne Drosselung

 

Drosselung auf 600W, so geht’s:

Hierzu erhältst Du eine anschauliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung und Drosselung des Wechselrichters. Diese schicken wir Dir per Email nach dem Versand Deiner Sendung zu. Damit erfüllt der Wechselrichter alle aktuellen gesetzlichen Normen, um die Anlage selbst anzuschließen. 

Kostenlos kannst Du dann der Wechselrichter auf 800W Ausgangsleistung per WLAN wieder aktualisieren, sobald das Gesetz in Kraft tritt.

Kostenloses Update auf 800W

Sobald die gesetzliche Erhöhung auf 800W in Kraft tritt, kannst Du Wechselrichter per WLAN die Drosselung wieder entfernen. Dann kannst Du direkt die 800W einspeisen. 

 

Ist das erlaubt?

Die Bundesregierung möchte dem Vorschlag des VDE folgen, die maximale Einspeisung für Balkonkraftwerke von 600W auf 800W zu erhöhen. Dies wurde am 5.5.2023 in der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht und soll zeitnahe in der Gesetzgebung umgesetzt werden.

Wechselrichter ohne Drosselung

Die Drosselung Deines 800W Wechselrichters nützt Dir persönlich nicht, ist aber der aktuelle bürokratische Rahmen.

Theoretisch kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängen, weil Du Deine Anlage bei ihr nicht in das Marktstammdatenregister aktuell als Balkonkraftwerk einträgst. Was vom Netzbetreiber zu erwarten ist, ist unklar.

Bisher ist von Strafen oder Verfahren nichts bekannt, da die Summen und Auswirkungen minimal sind und in der dies betreffenden EU-Verordnung die Anlagen mit 800 Watt Ausgangsleistung unter die Bagatellgrenze fallen.

 

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